Wussten Sie
Wussten Sie …
- dass Sie beim Einbetten mithelfen können?
- dass Verstorbene auch persönliche Kleider tragen dürfen?
- dass es erlaubt ist, persönliche Gegenstände in den Sarg zu legen?
- dass für Urnen keine Beisetzungspflicht besteht?
- dass Sie die Urne auch selber überführen können?
- dass die Bestattungskosten auch bezahlt werden müssen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird (Bundesgerichtsentscheid)?
- dass eine Verabschiedung auch nach einem schweren Unfall möglich sein kann?
Zuhause aufbahren
- Durch unsere Erfahrung können wir eine Aufbahrung über mehrere Tage ermöglichen.
- Auf Wunsch begleiten wir die Hausaufbahrung und besuchen Sie regelmässig.
- Falls Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, eine Totenwache zu organisieren.