Wegleitung

Bei Tod infolge Krankheit zuhause

Als Erstes den behandelnden Arzt kontaktieren. Ist dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen.
Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.

Bei Tod infolge Unfall

Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ist die Polizei
zu benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod im Spital oder Heim

Die Spital- bzw. Heimverwaltung besorgen die nötigen Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.
Benachrichtigung der Gemeindekanzlei/ Zivilstandsamt für Bewohner von Altdorf:

  • Todesbescheinigung vom Arzt, falls der Todesfall zuhause eingetreten ist
  • Pass oder ID, Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Für Ausländer: Pass, Ausländerausweis und Eheschein (falls vorhanden)

Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden. Wir klären dies für Sie ab.

Die Bestattung

Folgende Fragen können mit der Pfarrei / dem Bestatter geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung)
  • Ort und Zeit der Bestattung / Abdankung
  • Ort der Aufbahrung

Wer muss dringend Benachrichtigt werden?

Nächste Angehörige, Arbeitgeber, Vereine (Adressliste vorhanden?)


Diverse Organisationen

Vor der Bestattung:

  • Aufgabe der Todesanzeige
  • Organisation des Leidmahls
  • Gärtnerei / Florist: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze

Nach der Bestattung:

  • Versand der Danksagungen
  • Organisation der Grabpflege
  • Auswählen des Grabsteins (nicht nötig bei Gemeinschaftsgrab)
  • Krankenkasse, Bank, allfällige Unfall- oder Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz informieren
  • Wohnung, Versicherungen und Abos künden
  • Digitaler Nachlass (E-Mail, Facebook etc.)

Nützliche Telefonnummern:

Zivilstandsamt Uri

  • 041 875 22 80

Ärztlicher Notfalldienst Kanton Uri

  • 041 870 03 03

Polizei

  • 117